Wir sind in der Pflicht

Akten- und Datenträgervernichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Transport und der Vernichtung von sensiblen Daten ist für uns eine Selbstverständlichkeit und liegt uns besonders am Herzen, denn Sicherheit ist unser Geschäft.

Unsere Mitarbeiter sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zur Geheimhaltung verpflichtet und notariell besonders auf das Datengeheimnis vereidigt worden.

Wir gewährleisten Ihnen die lückenlose Sicherheit von der Abholung bis zur Vernichtung. Die verschlossenen Datensicherheitsbehälter werden bei Ihnen abgeholt und in geschlossenen Fahrzeugen in unsere Anlage transportiert. Dort werden die Behälter nach der Verwiegung geöffnet und auf das Zuführband der Shredderanlage entleert. Das Material wird dann in einem zweistufigen Prozess geshreddert. Die Vernichtung von vertraulichem Schrift- und Datengut erfolgt bei der Paropa Aktenvernichtung entsprechend der DIN 32757 nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Bei Bedarf können Sie Ihr Material zu folgenden Geschäftszeiten anliefern:

Montag bis Donnerstagvon 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitagvon 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Selbstverständlich nehmen wir Ihr Material - nach Rücksprache - auch gerne zu anderen Zeiten entgegen. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich ausführlich beraten.

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